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Kosten und Erstattung

 

Private Krankenkassen, Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe erstattet. Bitte erkundigen Sie sich nach den individuellen Bedingungen ihres Versicherungsvertrags und den notwendigen Formalitäten bei der Inanspruchnahme eines Psychologischen Psychotherapeuten.
 

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Traumatherapeutin arbeite ich als Vertragspartner mit der gesetzlichen Unfallversicherung und den Berufsgenossenschaften zusammen. Wenn Sie an Traumafolgestörungen leiden, die aus Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen von oder zur Arbeit heraus entstanden sind, im Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten oder bei Helfern, im Rahmen einer Helfertätigkeit (z.B. Ersthelfer bei Unglücksfällen), sind die Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaften die zuständigen Kostenträger.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist u.U. eine Kostenerstattung möglich. Grundsätzlich ist es Aufgabe der gesetzlichen Krankenkasse, rechtzeitig für die notwenige Behandlung ihrer Versicherten zu sorgen. Steht hierfür kein Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zur Verfügung, ist gegebenenfalls eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung möglich (§ 13 Abs. 3 SGB V (Kostenerstattung bei einer medizinisch unaufschiebbaren Leistung)). Damit die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis übernimmt, ist ein vorab entsprechender Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.

Selbstzahler

Falls Sie aus verschiedenen Gründen die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen wollen, können Sie dies als Selbstzahler tun. Die Honorierung für die psychotherapeutische Behandlung erfolgt nach der „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOP). Derzeit betragen die Kosten für eine psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Min.) nach GOP 100,55 €.